Das Netz. Eine Novelle von Werner Bergengruen
Auf einer schroff emporragenden Insel des Mittelmeeres galt vormals ein Recht, dass jede des Ehebruchs überführte Frau vom Schwarzen Felsen zu Tode gestürzt wurde; unabhängig davon, ob der Gatte die Bestrafung verlangte oder aber zu einer Aussöhnung bereit war, – denn es wurde hier ein Vergehen nicht so sehr gegen den Gatten erblickt als vielmehr gegen die Gesetzlichkeit und Ordnung der Ehe. Und es war auch bestimmt, dass derartige Urteile in Tagesfrist vollstreckt werden sollten.
Die Ortschaft, an die wir denken, lag auf der Höhe und war vom Strande her auf einem gewundenen und dennoch steilen Wege in mühsamem, nicht ganz wenig Zeit erfordernden Anstiege zu erreichen; der Schwarze Felsen fiel unweit der Kirche fast senkrecht zu den Strandklippen ab. Dort unten gab es spitze Zacken, Höhlen und vom Meerwasser erfüllte Grotten. Der Fuß des Felsens galt als kaum zugänglich. Der Hafen lag weiter ab; er war unbedeutend und wenig belebt. In seiner Nähe lagerten verstreut ein paar Fischerhütten. Ihrer eine stand im Eigentum eines Mannes, der sich jetzt seines Gewerbes wegen für eine Reihe von Tagen entfernt hatte, denn im Gegensatz zu seinen Nachbarn trieb er den Fischfang nicht nur in der Nähe der Küste, sondern auch auf der hohen See.
An der Frau dieses Mannes sollte ein Urteil der geschilderten Art vollstreckt werden. In seiner Abwesenheit nämlich war ein Schiff mittlerer Größe, das einer kleinen, an Bord jedoch nicht vornehmbaren Ausbesserung bedurfte, im Hafen vor Anker gegangen. Das Schiff lief wieder in See, und nun wurde gegen die Frau des Fischers, die um ein Erhebliches jünger war als ihr Mann, von Nachbarinnen und Nachbarn die Anzeige eingegeben. Die Beweise waren schlüssig, die Frau leugnete nicht lange. Sie schien verstört. Nach dem Steuermann gefragt, wusste sie nur mit halblauter Stimme zu antworten: „Er hat mich umgarnt. Wie in einem Netz hat er mich gefangen.“
Man teilte ihr mit, dass sie morgen nach dem Frühläuten der Urteilsvollziehung gewärtig zu sein habe, führte sie wieder in das oben, zwischen der Kirche und jenem Felsabsturz gelegene Turmgefängnis und schickte den Ortspriester zu ihr, der sie getauft und auch ihre Ehe eingesegnet hatte.
Inzwischen war der Gatte dieser Frau heimgekehrt. Er wach ein hoch gewachsener Mensch von ungewöhnlicher Leibesstärke und Gewandtheit, aber ernst, schweigsam und über jugendliche Jahre hinaus. Die Leute am Hafen empfingen ihn mit Befangenheit und Bedauern, einige mochten nicht sprechen, doch hatte er in kurzem erfahren, was geschehen war und zu geschehen sich anschickte. Er wandte sich ab und ging zu seiner Behausung. Die Nachricht von seiner Rückkehr verbreitete sich auch im oberen Ortsteil. Die Einwohner nahmen an, er werde hinaufkommen, um seine Frau zu sehen, und auch nächsten Morgens werde er zugegen sein.
Seine Rückkehr war auch dem Priester bekannt geworden. Er teilte sie der Frau mit, nachdem sie die Sakramente empfangen hatte. Sie antwortete, sie habe nur noch den einen Wunsch, seine Vergebung zu erlangen, bevor sie stürbe.
„Ich denke, da Gott dir vergeben hat, wird es dir auch an seiner Vergebung nicht fehlen“, sagte der Priester.
Es war Sommer und lange vor Frühläuten bereits taghell. Die Gefangene wurde an den Ort der Vollstreckung geführt, an dem sich viele Männer und Frauen eingefunden hatten. Auch Menschen von unten, aus der Hafengegend, waren gekommen. Die Kirchenglocke läutete, dünn und schrill, wie es ihre ärmliche Art war.
Die junge Frau sah bleich aus, und die Blässe ihres schmalen Gesichts trat neben dem schönen schwarzen Haar und den schönen schwarzen Augen noch merklicher hervor. Sie ging in aufrechter Haltung. Die Hände waren ihr über dem Rücken zusammengebunden. Sie sah sich unruhig um; es war offenbar, dass ihre Blicke ihren Mann suchten. Sie sprach halblaut mit dem neben ihr gehenden Priester. Dieser sah sich ebenfalls um, machte dann eine Gebärde der Verneinung und schien ihr darauf ein paar zuredende Worte zu geben.
Die Frau stand jetzt nahe dem Abhang, der viele hundert Fuß hinunterreichte, vor dem Ortsrichter, welcher zugleich der Gemeindeälteste war. Dieser schickte sich schon an, das Urteil noch einmal zu verkündigen, aber da ergriff der Priester das Wort und bat namens der Frau um einen Aufschub; sie habe den Wunsch, von ihrem Manne Abschied zu nehmen, und es sei wohl darauf zu rechnen, dass er in kurzem zur Stelle sein werde. Der Richter beriet sich mit einigen Männern.
Obwohl diese ungeduldig waren, denn der eine wollte in seinen Weinberg, der andere zu seinen Fischernetzen, ein dritter in seine Werkstatt, wurde der Verurteilten eine Frist zugestanden. Und zwar wurde gesagt, man wolle so lange warten, bis die vorrückende Sonne den unten gelegenen Küstenstreifen erreicht habe, und sei bis dahin ihr Mann noch nicht gekommen, indessen auf dem oberen Wegstück hinter der letzten Kehre bereits sichtbar geworden, so wolle man abermals warten, bis er den Vollstreckungsort erreicht habe. Im anderen Falle sei ihre Zeit abgelaufen.
Die Frau nickte zum Zeichen ihrer Dankbarkeit.
Während des Wartens sprachen die Leute raunend von dem Fischer und dass er weder am Abend ins Gefängnis noch jetzt hierhergekommen war. Manche wunderten sich darüber, einige in ihrer Hartherzigkeit hießen es gut, wieder andere fanden es unbillig, dass er seinen freilich rechtmäßigen Zorn so weit treibe, ihr nicht zu vergeben, und sich angesichts ihres Todes nicht mit ihr auszusöhnen wünschte. Einer der aus der Hafengegend Hinaufgestiegenen wollte den Fischer tags zuvor gesehen haben, wie er von unten her an der Wand des Schwarzen Felsens umher geklommen und erst beim Dunkelwerden in seine Hütte zurückgekehrt sei. Da nun dies Felsgelände für so gefährlich galt, dass anders als in selbstmörderischer Absicht niemand dort umher steigen werde, so wurde unter den Anwesenden die Vermutung geäußert und aufgenommen, der Fischer habe in seiner Verzweiflung sich zu Tode stürzen wollen, müsse aber dann zu der Meinung gelangt sein, ein ehebrecherisches Frauenzimmer sei es nicht wert, dass ein Mann seiner Art sich ihrethalb das Leben abspreche.
Die Frau sagte kein Wort mehr, auch zu dem Priester nicht. Sie blicke abwechselnd hinunter zum Strande und auf den staubweißen Weg, der zwischen den Weinbergsmauern heranführte.
Der Strand lag jetzt im Licht. Der Gemeindeälteste winkte. Die Frau wurde ihrer Fesseln entledigt, wie es Sitte war, gleich als hielte man es für einen Mangel an Achtung vor dem Tode, einen Menschen gebunden vor sein Angesicht treten zu lassen. Von dieser Sitte wich man nicht ab, obwohl es vorgekommen war, dass Missetäterinnen sich aus allen Kräften an den Richter oder an dem zum Henker bestimmten Mann zu klammern gesucht und gewaltsam hatten abgewehrt werden müssen. Diese Frau aber tat nichts solcher Art.
Sie stand jetzt hart am Abhang. Der Richter wiederholte die Worte des Urteilsspruches und zerbrach ein weißes, sorgsam geschältes Stäbchen, während ihr der Priester sein Kruzifix zum Kusse hinhielt. Sie wandte den Blick noch einmal dem Wege zu, auf dem nichts zu sehen war als ein halbwüchsiger Bursche mit einem beladenen Esel.
Es wurde jetzt so still, dass man unten zwischen den grottenreichen Klippen die See seufzen und donnern hörte. Dann erhielt die Frau den Stoß.
Alle sahen ihr nach, doch war sie ihnen so geschwind entglitten, wie eine im Augenblick des Erwachens zergehende Traumgestalt. Man spähte hinab, aber die Gegend da unten am Fuße des Schwarzen Felsens lag noch in Dunst und Schattenbereich, und sie erschien dem Blick umso schwerer durchdringlich, als der angrenzende Küstenstreifen schon von augenblendendem Sonnenlicht erfasst worden war. See, Boote und Häuser blitzten. Alles schien winzig.
In den späten Vormittagsstunden verbreitete sich im oberen Ortsteil die Neuigkeit, man habe den Fischer und seine Ehefrau gesehen; sie befänden sich in ihrer Behausung. Dieses Gerücht, dem zu glauben man sich einstweilen weigerte, verursachte viel Erregung. Der Gemeindeälteste ordnete vier Männer ab; sie sollten die Nachricht durch den Augenschein prüfen und, wenn sie sich bewahrheitete, die beiden gefänglich einliefern. Denn nun erinnerte man sich daran, dass der Fischer ja tags zuvor an der Felswand umherklimmend gesehen worden war, und konnte nichts anders vermuten, als dass er, um die Frau ihrer Strafe zu entziehen, irgendwelche unstatthafte Vorkehrungen ersonnen und getroffen hatte, wiewohl dies wiederum nicht recht glaubhaft erscheinen wollte.
Die Hinuntergeschickten fanden das Ehepaar, als sei wenig geschehen, in seiner Hütte. Der Mann schlief, die Frau stand am Herde. Sie hinkte ein wenig und trug an Armen und Gesicht Spuren blutiger Abschürfungen, sonst aber schien sie wohlbehalten. „Lasst mich zu Ende kochen und lasst meinen Mann essen, bevor ihr uns davonführt“, bat sie. Dies wurde ihr zugestanden.
Danach wurden sie vor den Richter gebracht. In seiner wortkargen Art beantwortete der Fischer die Fragen, die an ihn gestellt wurden. Der Richter beriet sich mit seinen Beisitzern, zu denen auch der Priester zählte. Man war zornig auf den Fischer und doch voller Bewunderung. Es hieß, er müsse auf eine angemessene Weise bestraft, an der Frau aber die gehinderte Urteilsvollstreckung nachgeholt werden. Doch gab es auch Andersmeinende, und zu ihnen gehörte der Priester, dessen Worte gänzlich in den Wind zu schlagen man sich scheute.
Da nun eine Einigung nicht zustande kommen wollte, so verfiel man darauf, zur Markgräfin zu schicken, die das Kastell ihres verstorbenen Mannes in der Mitte der Insel bewohnte und bei den Leuten an der Küste, obwohl nicht eigentlich als Herren des Landes anerkannt, doch so hoch in Geltung stand, dass sie sich in manchen Angelegenheiten an sie wandten und ihren Rat oder ihr Urteil erbaten. Einige freilich warnten, – nicht weil sie von der Markgräfin geringer dachten als die übrigen, sondern weil sie befürchteten, es möge sich hieraus eine Gewohnheit entwickeln, die endlich zum Gesetz würde, so dass mit der Zeit ihre Ortschaft unter die richterliche Oberhoheit und zuletzt gar erbliche Botmäßigkeit der Markgrafschaft gelangen könne.
Die entgegenstehenden Gedanken aber gewannen die Oberhand, und so wurde ein Bote zu der Markgräfin abgeschickt. Sie ließ sagen, sie werde anderen Tages kommen.
Fast alle Einwohner des oberen und des unteren Ortes waren an der Stelle versammelt, an der die Verurteilte ihre Strafe hatte erleiden sollen; denn hier wollte die Markgräfin Recht sprechen. Die Frau stand dort, wo sie tags zuvor gestanden hatte, und der Mann stand an ihrer Seite. Beide waren gefesselt.
Die Markgräfin kam mit einigen Frauen, Gefolgsleuten und Dienern. Ihr hellgrüner Mantel stand gut zur grünen goldbestickten Schabracke ihres Pferdes; gleichwie ihr weißes Haar zur Weiße des Pferdeleibes. Sie trug weder Schleier noch Hut, und ihr Haar wurde von einem goldenen, in der Sonne blitzenden Netz zusammengehalten. Man hatte ihr einen Sessel hingestellt, ein wurmstichiges Stück mit abgesplitterter Vergoldung, immerhin das ansehnlichste, das sich hatte auftreiben lassen, denn dieser Sessel gehörte der Kirche und diente dem Bischof, wenn er, was nur alle paar Jahre geschah, vom festen Lande herüberkam, um zu firmen.
Die Markgräfin stieg vom Pferde, trag an den Felsenhang und blickte lange in den Abgrund hinunter, indem sie sich die Örtlichkeit genau erklären ließ, erst vom Gemeindeältesten und seinen Besitzern, dann von dem Fischer. Hierauf kehrte sie, den Sessel verschmähend, in den Sattel zurück und blieb dort, als wolle sie damit deutlich machen, dass sie nicht allzu langer Zeit bedürfen werde, um den Rechtshandel zu schlichten.
Mit ihren hellen Augen betrachtete sie nun eine Weile die Gesichter der beiden Gefesselten. Dann forderte sie den Fischer auf, zu erzählen. Er tat es ohne Scheu und, seine Natur überwindend, nun auch ohne jenen Wortgeiz, der zu seinen Eigentümlichkeiten gehörte.
Es sei ihm leid gewesen, so sagte er, dass er nicht zu seiner Frau habe kommen können, denn er hätte ihr gern mitgeteilt, was er zu ihrer Errettung vorhatte; aber die Zeit habe ausgekauft werden müssen. Erst musste er die Helligkeit nutzen, um das Gelände zu erforschen und auszumitteln, welche die gefährlichsten Stellen waren, aber auch, wo sich an den Zacken und Klippenvorsprüngen etwas befestigen ließ. Bis zum Einbruch der Dunkelheit sei er mit seinen Herrichtungen beschäftigt gewesen, und gleich beim Tagesgrauen habe er sie wieder aufnehmen müssen. In der Nacht habe er draußen nichts tun können, denn nicht nur, dass es bei Fackellicht ein unsicheres Arbeiten gewesen wäre, sondern man hätte ihn auch wahrnehmen und sein Vorhaben erraten können. „Und die hier oben, die meiner Frau nach dem Leben standen und von ihrer Absicht auch jetzt noch nicht lassen wollen, die hätten alsdann wohl eine andere Todesart für sie ausgesonnen, und der hätte ich nicht abzuhelfen gewusst. In der Nacht aber war ich damit beschäftigt, Netze zu flicken und zu verstärken, Seile zu verknüpfen und Säcke und Bettzeug mit Heu und Stroh und Moos zu stopfen und neue Säcke von Segelleinwand anzufertigen. Und in der Morgendämmerung bin ich wieder hinausgestiegen und habe die Netze gespannt, und die Seile befestigt, an denen sie sich hernach vollends hinablassen sollte. Und über dem grauen Gestein ist von oben her nichts von Netzen und Seilen wahrzunehmen gewesen.“
Die Markgräfin stellte noch ein paar Fragen, in denen sich ihr Erstaunen darüber ausdrückte, dass er nicht nur den Mut, sondern auch die Fähigkeit gehabt hatte, bis zu jenen Felsenvorsprüngen hinanzuklimmen und noch die schwere Last an Netzwerk, Seilen und Säcken hinaufzubringen. Dann befahl sie, ihn seiner Fesseln zu entledigen, denn sie habe nicht gern mit Gebundenen zu schaffen, er aber scheine nichts getan zu haben, als was seinen ehelichen und christlichen Pflichten angemessen gewesen sei; diese aber hätte für ihn den Vorrang haben müssen vor jenen, welche die örtlichen Gesetzesbräuche ihn auferlegten; die einen nämlich seien von Gott, die anderen von Menschen gegeben.
Man tat nach ihrem Geheiß, und nun wandte die Markgräfin sich dem Gemeindeältesten und Richter zu und sagte, als einem natürlichen Menschen habe dem Fischer auch das Bewusstsein von einer Rechtswidrigkeit seiner Handlung gefehlt, denn sonst wäre er nach geschehener Rettungstat mitsamt seiner Frau entflohen. Der Richter nickte, wiewohl zögernd, zum Zeichen seines Einverständnisses.
Die Markgräfin fragte, wie das Urteil gelautet habe. Der Richter antwortete: „Es lautete so: diese Frau soll den Schwarzen Felsen hinabgestürzt werden.“ „Ist dies der Wortlaut gewesen?“ fragte die Markgräfin nun auch die anderen Männer. Alle bejahten.
„Es hieß also nicht, die Frau solle durch Hinabstürzen getötet werden, und auch nicht, sie solle hinabgestürzt werden, bis sie tot sei? Gut. Dies ist die erste Ursache, aus der die Frau freizugeben ist. Und jetzt will ich euch die anderen Ursachen sagen.“
Die Leute sahen sie mit Spannung an, einige eifrig nickend, und die Markgräfin fuhr fort: „Die zweite Ursache ist die, dass es sich ziemt, auf ein Eingreifen Gottes zu merken. Ein solches Eingreifen ist geschehen. Und die Errettung der Frau bleibt etwas Wunderhaftes oder doch ans Wunderhafte nahe Heranlangendes. Wie ihr Männer selbst mir gesagt habt, hätte es niemand von euch für möglich gehalten, dass ein Mensch von unten her an diesem Felsen emporklimmen und gar eine so schwierige und kunstvolle Arbeit verrichten könnte, wie das Anbringen der Netze es war. Sondern der Natur hätte es entsprochen, wenn er hierbei den Hals gebrochen hätte. Weiter aber möchte ein Zeichen Gottes darin zu erblicken sein, dass der Fischer seine Rettungsabsicht auch erreichte. Denn bei aller Geschicklichkeit und Umsicht hat er doch den Ort nicht mit völliger Genauigkeit berechnen und vorherbestimmen können: die geringste Bewegung beim Absturz, die geringste Wendung, die der Stoß dem Körper der Frau gegeben, konnte die Richtung des Falles so ändern, dass ihr Leib die Netze verfehlte, und mochten sie über eine noch so große Erstreckung geplant sein. Ebenso hätte es geschehen können, dass das Netz unter dem plötzlichen Aufprall ihres aus so großer Höhe niederfahrenden Körpers riss, und auch, dass dies nicht geschah, möchte ich als ein wunderhaftes Zeichen annehmen.
Meine nächste Ursache ist die folgende. Da Eheleute ja ein Fleisch sein sollen, verhält es sich wohl auch so, dass die Liebe des einen Gatten das Verschulden des anderen zu verdecken vermag, sofern dies Verschulden nicht gegen einen Dritten gerichtet gewesen ist. So hat der Mann, da er sein Leben wagte, es der Gerechtigkeit als ein Opfer dargeboten, und das Opfer wurde nicht angenommen. Zwei Leben sind in die Gefahr und fast schon in die Sicherheit des Todes gegeben worden, und dies dünkt mich für ein Vergehen genug.
Meine letzte Ursache ist diese. Ihr habt die Frau nach eurem Gesetz strafen wollen, und es ist zu fragen, ob sie nicht in der Tat diesem Gesetze gemäß gestraft worden ist. Denn da sie ja nicht wusste, was ihr Mann zu ihrer Rettung vorbereitete hatte, so hat sie keinerlei Hoffnung haben können und hat allen Schrecken des Sterbens verkostet. Es will auch bedacht sein, dass die Frau dem Tode in die Hand gegeben worden ist, ohne dass sie jenen letzten Trost hat erlangen können, den andere ihresgleichen genossen haben, nämlich dass sie den Mann, an dem sie gefehlt hatte, noch einmal sähe und seiner Versöhnung gewiss würde.“
Die Markgräfin hatte bei den letzten Worten die Fischersfrau angesehen, und da sie jetzt schwieg, mochte diese meinen, sie sei zu einer Äußerung aufgefordert. „Nein, Frau Markgräfin!“ rief sie. „In dem Augenblick, da ich den Stoß erhielt, da habe ich es gewusst, dass mein Mann mir verziehen hatte.“
„Kind, du bist keine geschickte Selbstverteidigerin“, sagte die Markgräfin mit einem Lächeln, und nun lächelten auch einige Ortsbewohner. Es wollte ihnen danach natürlich erscheinen, dass die Markgräfin befahl, jetzt auch die Frau von ihren Fesseln zu befreien.
Die Markgräfin atmete den Wind, der salzig vom Meere heraufkam. Sie klopfte ihrem Schimmel den Hals und nahm dann abermals das Wort.
„Ich habe zu urteilen gehabt über die Frage, ob du ein zweites Mal hinabgestürzt werden solltest, und das habe ich getan. Über dein Vergehen aber bin ich nicht zu urteilen eingeladen worden, denn darüber haben ja diese Männer hier bereits geurteilt nach den Gebräuchen, die bei euch gelten. Aber nun will ich dir doch auch hierüber ein Wort sagen. Du hast dich in einem Netz fangen lassen und bist durch ein Netz gerettet worden, denn wie zuvor diesem Fremden, so bist du jetzt deinem Manne ins Netz gegangen. Damit du dessen eingedenk bist, sollst du immerwährend ein Netz tragen, zum Zeichen, dass du nicht gänzlich freigesprochen bist, sondern eine Gefangene bleibst, wiewohl nicht eine Gefangene der Obrigkeit, aber eine Gefangene deines Mannes und seiner Liebe.“
Die Markgräfin nestelte mit beiden Händen an ihrem goldenen Haarnetz. Sie nahm es ab, und während nun ihr dichtes weißes Haar auf den grünen Mantel hernieder floss, warf sie es der Frau zu. Dann lächelte sie, dass ihre schönen Zähne, denen das Alter wenig hatte anhaben können, sichtbar wurden, und sagte, so oft in Zukunft der Mann ein Gericht Fische in ihre Küche bringen werde, könne er einer guten Aufnahme und Entlohnung gewiss sein.
(aus: Bergengruen, Werner; Das Netz. – in: Unterberg, Aenne, / Fuchs, Maria; Zweiundzwanzig Erzählungen, – Ein Vorlesebuch für Erwachsene mit Interpretationen und Anregungen zum Gespräch. – S. 9-17)