Die
meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen
Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was
geschieht eigentlich damit?
Die Kirchensteuer ist
ein an der Lohn- oder Einkommenssteuer orientierter Mitgliedsbeitrag.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% der persönlichen Lohn-
oder Einkommenssteuer und richtet sich somit nach den individuellen
Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für das
kirchliche Arbeiten in den Kirchengemeinden, aber auch für
übergemeindlichen Einrichtungen.
Mit der Kirchensteuer – rund 65
Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese
Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig
und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie,
Ihre Nachbarn, Ihre Kirchengemeinde.
Wir bedanken uns an dieser
Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in
Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!
Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld.
Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch
eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, es selbst an
Ihre eigene Kirchengemeinde zu entrichten. Das Kirchgeld bleibt
vollständig in der Gemeinde, kommt also Ihrer Kirchengemeinde direkt
zugute. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, ganz konkrete Projekte vor
Ort zu unterstützen.
Da es sich um keine freiwillige Spende
handelt, sondern um einen Teil der Kirchensteuer, erhalten Sie über den
Betrag leider keine Spendenquittung. Sowohl die automatisch abgeführte
Kirchensteuen wie auch das an die Kirchengemeinde gezahlte Kirchgeld
können Sie allerdings beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich geltend
machen.
Wie auch die Kirchensteuer, ist das Kirchgeld einkommensabhängig. Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde legt die Kirchgeldforderung jährlich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens fest, zum Beispiel im Jahr 2019 wie folgt:
Eigene Einkünfte (brutto) | Kirchgeld in Euro |
0 bis 9.168 Euro | 0 Euro |
9.169 bis 9.999 Euro | 5 Euro |
10.000 bis 24.999 Euro | 10 Euro |
25.000 bis 39.999 Euro | 25 Euro |
40.000 bis 54.999 Euro | 45 Euro |
55.000 bis 69.999 Euro | 70 Euro |
über 70.000 Euro | 100 Euro |
In
unserer Kirchengemeinde werden Sie jährlich in einem persönlichen
Anschreiben unseres Pfarramtes an das Kirchgeld erinnert und über das
aktuelle Gemeindeleben informiert.
Vom Kirchgeld befreit sind alle
Gemeindeglieder unter 18 Jahren und alle Gemeindeglieder über 18
Jahren, wenn ihre jährlichen Einkünfte das Existenzminimum nach §32a
Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.
Im Jahr 2019 wird im Kirchgeldschreiben darauf eingegangen, welch große Rolle unsere Kirchengemeinde im Kampf gegen die Einsamkeit spielt!
Geschrieben am
27. März 2019