Danke für Kirchensteuer und Kirchgeld!
Die meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was geschieht eigentlich damit?
Die Kirchensteuer ist ein an der Lohn- oder Einkommenssteuer orientierter Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% der persönlichen Lohn- oder Einkommenssteuer und richtet sich somit nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für das kirchliche Arbeiten in den Kirchengemeinden, aber auch für übergemeindlichen Einrichtungen.
Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, Ihre Kirchengemeinde.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!
Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld. Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, es selbst an Ihre eigene Kirchengemeinde zu entrichten. Das Kirchgeld bleibt vollständig in der Gemeinde, kommt also Ihrer Kirchengemeinde direkt zugute. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, ganz konkrete Projekte vor Ort zu unterstützen.
Da es sich um keine freiwillige Spende handelt, sondern um einen Teil der Kirchensteuer, erhalten Sie über den Betrag leider keine Spendenquittung. Sowohl die automatisch abgeführte Kirchensteuen wie auch das an die Kirchengemeinde gezahlte Kirchgeld können Sie allerdings beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich geltend machen.
Wie auch die Kirchensteuer, ist das Kirchgeld einkommensabhängig. Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde legt die Kirchgeldforderung jährlich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens fest, zum Beispiel im Jahr 2019 wie folgt:
Eigene Einkünfte (brutto) | Kirchgeld in Euro |
0 bis 9.168 Euro | 0 Euro |
9.169 bis 9.999 Euro | 5 Euro |
10.000 bis 24.999 Euro | 10 Euro |
25.000 bis 39.999 Euro | 25 Euro |
40.000 bis 54.999 Euro | 45 Euro |
55.000 bis 69.999 Euro | 70 Euro |
über 70.000 Euro | 100 Euro |
In unserer Kirchengemeinde werden Sie jährlich in einem persönlichen Anschreiben unseres Pfarramtes an das Kirchgeld erinnert und über das aktuelle Gemeindeleben informiert.
Vom Kirchgeld befreit sind alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren und alle Gemeindeglieder über 18 Jahren, wenn ihre jährlichen Einkünfte das Existenzminimum nach §32a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.
Im Jahr 2019 wird im Kirchgeldschreiben darauf eingegangen, welch große Rolle unsere Kirchengemeinde im Kampf gegen die Einsamkeit spielt!