Inklusionsbeauftragter
Nach längerer Vakanz wurde das Amt des Beauftragten für Inklusion innerhalb des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde wieder besetzt. Thorsten Franke, Mitglied des Kirchenvorstandes, ist nun Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen.
Als Diakon und Heilpädagoge ist mir die Situation von Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen sehr vertraut. Zu meiner Aufgabe gehört es, dem Kirchenvorstand, einzelnen Mitgliedern oder den Ausschüssen für alle Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb der Kirchengemeinde bzw. für Veränderungsbedarfe, beratend zur Seite zu stehen. Alle Gemeindeglieder, alle Gruppen und Kreise können sich gerne an mich wenden. Ziel meiner Tätigkeit ist es, Barrieren innerhalb der Kirchengemeinde zu erkennen und gemeinsam Lösungen für eine Teilhabe zu erarbeiten.
Der Begriff „Inklusionsbeauftragter“ wurde vom Kirchenvorstand bewusst analog zur kommunalen Ebene/Behörden verwendet. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch z.B. aufgrund seiner Behinderung/Beeinträchtigung… ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität.
Als nächsten Schritt, werde ich alle Gemeindehäuser und Kirchen der Kirchengemeinde unter dem Aspekt der Barrierefreiheit betrachten.
Bei meiner Tätigkeit als Inklusionsbeauftragter bin ich auch auf die Mithilfe der Gemeindeglieder angewiesen. Schicken Sie mir gerne negative und positive Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen innerhalb unserer Kirchengemeinde zu oder schreiben Sie mir gerne auch, wenn Sie einen Bedarf für Veränderung/Verbesserung sehen.
Mail:
Thorsten Franke