Kirchenvorstandsbeschluss: Aussetzen der Präsenzgottesdienste im Lockdown bis 7. März verlängert
Der Kirchenvorstand Lauf verfolgt ebenfalls seine umsichtige und konsequente Linie bezüglich von Präsenzgottesdiensten im Lockdown. Er hat am Donnerstag, den 11.2.2021 beschlossen, die Öffnung für Präsenzgottesdienste an die Öffnung des Einzelhandels und die entsprechenden Anordnungen des Landratsamtes zu binden.
Mit dieser Entscheidung bezieht die Leitung der Kirchengemeinde Lauf auch unmissverständlich Stellung gegen die fortgesetzten Demonstrationen in Lauf von sogenannten “Querdenkern” und Corona-Leugnern. Die ausführliche Begründung dazu von Weihnachten 2020 gilt weiterhin uneingeschränkt. Beschluss wird mit drei Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen.
Informationen zur politischen Lage:
Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Beim Thema Öffnungen haben sich Bund und Länder auf eine erste Perspektive für einige Bereiche geeinigt.
Es gibt eine erste Perspektive beim Thema Öffnungen nach dem Lockdown. Bei dem Corona-Gipfel am Mittwoch, den 10.2.2021 haben sich Kanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentenkonferenz auf Öffnungsschritte bei einer „stabilen“ 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 geeinigt. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.